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Mietminderung

Mietminderung: Wann ist sie berechtigt, wie hoch darf sie ausfallen und welches Vorgehen ist richtig?

Recht
§ 536 BGB

Eine Mietminderung liegt vor, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Gebrauchstauglichkeit einschränkt. Typische Minderungsgründe sind Schimmelbildung, Heizungsausfall, Lärmbelästigung oder Wasserschäden. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren (Mängelanzeige). (§ 536 BGB)


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Markus FroeseMarkus Froese02.04.2026
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