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Erschließungskosten

Erschließungskosten bei Grundstücken: Was gehört dazu, wie hoch fallen sie aus und wer muss zahlen?

Finanzen
§ 127 ff. BauGB

Erschließungskosten sind die Kosten für die erstmalige Herstellung öffentlicher Infrastruktur, die ein Grundstück nutzbar macht – insbesondere Straßen, Gehwege, Beleuchtung und Entwässerung. Die Gemeinde kann bis zu 90 % dieser Kosten auf die Grundstückseigentümer umlegen. Zusätzlich fallen private Erschließungskosten für Hausanschlüsse (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) an, die vollständig vom Eigentümer zu tragen sind.


Verwandte Begriffe

BebauungsplanNebenkostenBodenrichtwert
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