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Abstandsflächen

Was sind Abstandsflächen im Baurecht? Definition, Berechnung und Bedeutung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) – einfach erklärt.

Immobilie
§ 6 der jeweiligen Landesbauordnung

Abstandsflächen sind die Flächen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, die nach der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer von Bebauung freigehalten werden müssen. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz. Die Tiefe der Abstandsfläche berechnet sich in der Regel aus der Gebäudehöhe multipliziert mit einem Faktor, der je nach Gebietstyp variiert (in Kerngebieten z. B. 0,4 H, in Wohngebieten 1,0 H). In Bayern wurden mit der BayBO-Novelle 2021 die Abstandsflächenregelungen deutlich vereinfacht.


Verwandte Begriffe

BebauungsplanBaulast
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